*****************************
Merkblatt
PELZE
AG Pelzgegner-Saar
- 1 -
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
2 WOHER KOMMEN DIE PELZE ?
3 PELZTIERHALTUNG IN EUROPA
3 PELZTIERHALTUNG IN DEUTSCHLAND
4 PELZTIERHALTUNG IN CHINA
6 GESETZE / VERORDNUNGEN / ERLASSE /
VEREINBARUNGEN / EMPFEHLUNGEN
11 FALLENJAGD
13 PELZBEZEICHNUNGEN
16 GUTE NACHRICHTEN
16 WEITERE INFORMATIONEN
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar e. V.
Waldwiese 9
66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 3908235
Telefax: +49 681 3908235
info@tvg-saar.de
Internet: www.tvg-saar.de
Kontaktadressen AG PELZGEGNER-SAAR:
Werner Wadle, E-Mail: wadwer@web.de
Reina Rammo, E-Mail: r.rammo@t-online.de
(Faktenzusammenstellung, Stand Januar 2006)
- 2 -
WERDEN WELTWEIT CA. 40 MILLIONEN TIERE WEGEN
JÄHRLICH
IHRES PELZES GETÖTET
(Internetseite des DPI, Juli 2005)
WOHER KOMMEN DIE PELZE ?
lt. Deutschem Pelzinstitut (DPI)
JAGD/FALLE)
15 % aus der freien Wildbahn (
PELZTIERFARM) und
85 % aus (sogenannter) landwirtschaftlicher Farm- (
Weidehaltung
• Zucht- und Farmhaltung: ca. 47 %
• Nerz, Fuchs, Nutria, Finnraccoon, Iltis, Chinchilla, Zobel
• aus Skandinavien, Nordamerika, Holland, Russland,
• Polen, Baltikum
• - Weide- und Stallhaltung: ca. 38 %
• Lamm, Zickel, Karakul (Persianer), Kanin, Kalb
• aus aller Welt
ca. 85 %
Das DPI schreibt in seiner Homepage nichts darüber,…
• …dass China ein wichtiger Pelzproduzent ist.
• …dass auch Fohlen, Hunde und Katzen als Felllieferanten dienen müssen
- 3 -
PELZTIERHALTUNG IN EUROPA
ca. 6.500 Pelztierfarmen im Jahr 2004
lt. Deutschem Pelzinstitut (DPI)
Skandinavien
weltweit größte Anzahl an Pelztierfarmen 15,9 Mio. Nerze 3,3 Mio. Füchse
FinnlanDänemark: 40 % der weltweiten Nerzproduktion
2 – 3,90 Mio. Nerze 0,6 Mio. Füchse
Russland
0,28 Mio Nerze 4.000 Füchse
Deutschland
letzte Farm schließt 1998, Verbot seit Januar 2005
Holland
LÄNDER OHNE PELZTIERZUCHT
Österreich
durch gesetzlich vorgeschriebene hohe Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen
Schweiz
für Pelztiere wurde die Haltung unwirtschaftlich gemacht und es gibt seit Anfang
der 90er keine Farmen mehr
Verbot seit 2002
England
PELZTIERHALTUNG IN DEUTSCHLAND
Pelztierfarmen:
lt. Tierschutzbericht 2005 des BMVEL (Bundesministerium f. Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft)
• ca. 30 Nerzfarmen
• 1 Fuchshaltung
• unbekannte Anzahl an Chinchilla-Zuchten
Pelztierhaltungsverordnung:
Nach über einjähriger Verzögerung hat der Bundesrat am 3. November 2006 der
dritten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, welche
die Haltung von Pelztieren regelt, zugestimmt. Nach jahrelangem Kampf gelten nun
erstmalig in Deutschland rechtsverbindliche Vorschriften an das Halten von Pelztieren.
Der Verordnungs-Entwurf sieht größere Platzvorgaben für die Tiere vor. Ferner sollen
die Böden teilweise planbefestigt und die Haltungseinrichtungen mit Rückzugsund
Beschäftigungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Für Füchse und Marderhunde
sind zudem Grabflächen vorgesehen, für Chinchillas Sandbäder und für Nerze und
Sumpfbiber Schwimmbecken. Rücksicht nehmend auf die Pelztierhalter wurden jedoch
aus der Sicht des Tierschutzes viel zu lange Übergangsvorschriften geplant: So
sollen die Innenhöhen der Käfige sowie Schwimmbecken für Nerze und Grabmöglichkeiten
für Füchse erst 10 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur Pflicht werden.
- 4 -
PELZTIERHALTUNG IN CHINA
lt. Angaben des IFTF (International Fur Trade Federation)
• größter Produzent von Pelzen
1 Mio. Nerze (11 % des Welthandels)
zweitgrößter Produzent von Fuchspelzen (27 % des Welthandels)
2 Mio. Hunde- und Katzenpelze
• größter Verarbeiter von Pelzen
• größter Exporteur von Pelzkleidung im prêt-à-porter Bereich (Kleider von der
Stange)
lt. Europäischer Kommmission:
Gesamteinfuhren gegerbter Pelzfelle in die EU-25-Länder (Tonnen)
Jahr Gesamteinfuhren Aus China Hauptausfuhrland
1998 3780,4 531,5 China
2005 4051,8 1295,6 China
lt. Angaben von EAST International STS Schweizer Tierschutz, Januar 2005
China hat in den letzten 10 Jahren die meisten Pelztier-Zuchtanlagen gebaut für
• Rot- und Eisfuchs
• Marderhund
• Nerz
• Rexkaninchen
chinesische Zollstatistik 2003:
• In- und Exportvolumen für Pelzbekleidung: 997,6 Mio. US$ (Zuwachs von 42 %
zu 2002)
• Export von mehr als 95 % der Inlandproduktion nach Europa, USA, Japan
• Import von ca. 40 % des Gesamtumsatzes aller Pelzauktionen weltweit
• 5 Mio. Nerzfelle
• 1,5 Mio. Fuchsfelle
• 2002/2003 Finnland liefert 40 % seiner Fuchspelze und 38 % seiner Nerzfelle
nach China
Haltung von Füchsen und Marderhunden:
Maschendrahtkäfigreihen, die Käfige messen 90cm x 70cm x 60cm (Höhe). Der Abstand
zum Boden beträgt zw. 40 und 50 cm.
Besatzdichte: 1 bis 2 Tiere
- 5 -
Fortpflanzungstechniken:
i.d.R. künstliche Besamungstechniken:
Füchse werden mit Eisenzange um den Nacken festgeklemmt und am Schwanz oder
den Hinterbeinen aus dem Käfig gezogen.
Für die Samenentnahme oder Besamung wird ihr Kopf mit einer Eisenstange in
einer engen Box arretiert.
Hunde und Katzen
werden ebenfalls für die Fellgewinnung geschlachtet
Ihr Fleisch gilt als Delikatesse, wobei es als umso zarter gilt je mehr das Tier gelitten
hat (unvorstellbare Zustände und Qualen bei Haltung, Transport, Schlachtung)
Zucht von „Fleischhunden“ (sanfte, schnell wachsende Riesen wie Bernhardiner)
Tötungsmethoden:
• Erschlagen mit Stock aus Holz oder Metall
• an den Hinterfüßen gepackt mit Schwung den Kopf auf den Boden schlagen
• erdrosseln
• erstechen
• alle Methoden schonen den Pelz
anschließend „entpelzen“, sehr oft bei lebendigem Leib
(siehe Video des EAST International STS Schweizer Tierschutz, Januar 2005)
Pelzverarbeitung und Umweltbelastung:
• Emissionen der Gerbereien
• Färbung von Pelzen
• Konzentration von Blut und Innereien auf den offenen Schlachtgeländen
sorgen für erhebliche Umweltverschmutzung
Tierschutzgesetze gibt es in China nicht
Pelzverbrämungen und Bordüren müssen nicht deklariert werden!
Dass die Verzierungen an Kleidungsstücken, Schuhen und Taschen aus Hunde-
und Katzenfell bestehen, muss nicht draufstehen!!!
Die Mehrzahl der westlichen Textilimporteure, Modehäuser und Designer verzichtet
auf Herkunftsnachweise! – warum wohl???
- 6 -
GESETZE / VERORDNUNGEN / ERLASSE /
VEREINBARUNGEN / EMPFEHLUNGEN
EUROPÄISCHE UNION
EG-Richtlinien
Als Richtlinie bzw. EG-Richtlinie bezeichnet man einen Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft,
der an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist und diese zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet.
Die Wahl der Methode dafür bleibt dem einzelnen Mitgliedsstaat überlassen, so dass er bei der Umsetzung
der Richtlinie einen gewissen Spielraum hat. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung
konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer
Umsetzung dient, entsprechend konkrete Berechtigungen oder Verpflichtungen begründen. Nach
deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine
Verordnung erforderlich.
. Danach sind alle staatlichen Körperschaften, auch wenn sie im Rahmen privatrechtlicher
Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt
werden müssen
Verträge handeln (also etwa als Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten) unmittelbar
durch diese Richtlinien gebunden.
Unmittelbare Wirkung vor Umsetzung
Sie schaffen aber keine Berechtigungen oder Verpflichtungen, die im Verhältnis Privater untereinander
unmittelbar für oder gegen den Einzelnen wirken.
Ausnahmsweise können Bürger sich aber trotzdem unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, nämlich
dann, wenn ein Mitgliedsstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in nationales
Recht umgesetzt hat und die Richtlinie Bestimmungen enthält, die so konkret formuliert sind, dass sich
daraus Berechtigungen des Einzelnen eindeutig ableiten lassen. Fehlt es an einer solchen Konkretisierung
und erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften
Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland im
Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Allerdings können Richtlinien, die nicht umgesetzt wurden, aus Gründen der Rechtssicherheit keine
unmittelbare Wirkung unter Privaten entfalten (horizontale Direktwirkung), sondern lediglich zwischen
Privaten und dem Staat, sofern der Private dadurch begünstigt wird (vertikale Direktwirkung). Aus der
Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH dem Bürger kein Schaden erwachsen.
Mittelbare Wirkung vor Umsetzung
Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist haben aber Richtlinien insoweit Rechtswirkungen, als die nationalen
Rechtsnormen im Wege einer "europarechtskonformen Auslegung" soweit möglich unter Beachtung
der Vorgaben der Richtlinie zu interpretieren sind, um Kollisionen zwischen europarechtlichen
Vorgaben und innerstaatlichem Recht zu vermeiden.
Praktische Relevanz
Die Richtlinie ist die häufigste Form, in der europäisches Recht gesetzt wird; die andere Möglichkeit,
die Verordnung, besitzt dagegen unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten, auch in privatrechtlich
geregelten Rechtsbeziehungen. Sie lässt den Mitgliedsstaaten im Unterschied zur Richtlinie keine
Gestaltungsmöglichkeiten. Deswegen wird davon nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.
- 7 -
(Weitergeleitet von EG-Verordnung)
Verordnung (EG)
Eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (VO) ist ein Gesetzgebungsakt der
Europäischen Gemeinschaft und als solcher Teil des sekundären Rechts der Gemeinschaft. Sie wird
nach Art. 249 Abs. 2 des EG-Vertrages erlassen. EG-Verordnungen können sich an die Europäische
Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedsstaaten oder an die Bürger der Mitgliedsstaaten richten.
Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft binden ihre Adressaten unmittelbar und sind direkt. Sie müssen von den EGMitgliedsstaaten
wirksames und bindendes Recht in allen EG-Mitgliedsstaaten
nicht in nationales Recht transformiert werden; somit sind auch keinerlei Modifikationen
in einzelnen Mitgliedsstaaten möglich. Dadurch unterscheiden sich die EG-Verordnungen von den
EG-Richtlinien. Ebenso wie die Richtlinien gehen aber auch die Verordnungen dem nationalen Recht
in ihrer Anwendung vor.
Unrichtigerweise wird oft auch von EU-Verordnungen gesprochen. Diese Formulierung ist sachlich
unzutreffend, da die Verordnungen bis heute von der Europäischen Gemeinschaft und nicht von der
Europäischen Union erlassen werden.
1991: VO (EWG) Nr. 3254/91 Tellereisenverordnung
• Verbot der Fallenjagd mit Tellereisen in der EU ab 01.01.1995
• Verbot der Einfuhr von mit Tellereisen erbeuteter Felle bis spätestens
01.01.1997, Länder, die die Jagd mit Tellereisen nicht verbieten, müssen
Fangmethoden verwenden, die internationalen Normen für „humane Fangmethoden“
entsprechen
Richtlinie 93/119/EG vom Dez. 1993, in Kraft seit Jan. 1995 zum Schutz von Tieren
zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (letzte Änderung Juni 2003)
Töten von Pelztieren gemäß Anhang F:
• mechanisches Töten mit Geräten, die das Gehirn durchdringen
• tödliche Injektion
• durch elektrischen Strom mit Herzstillstand
• durch Kohlenmonoxidexposition (Marder, Chinchilla)
• durch Chloroformexposition (Chinchilla)
• durch Kohlendioxidexposition (Marder, Chinchilla)
1997: Internationale Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden
zwischen der EG und Kanada und der Russischen Föderation
- 8 -
1998: 98/487/EG Internationale Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden
zwischen der EG und den USA
Hauptgrund für diese beiden Internationalen Vereinbarungen ist:
Verhinderung eines europäischen Einfuhrverbotes von Pelzwaren aus
Ländern, in denen die Jagd mit dem Tellereisen nicht verboten ist
Wesentliche Ziele der Rahmenübereinkommen sind
• die Festlegung von Normen für humane Fangmethoden
• die Festlegung von technischen Vorschriften für die Prüfung von Fangmethoden
• die Zertifizierung von Fallen zum Fang bestimmter Tierarten
EU-Empfehlung zur Haltung von Pelztieren, in Kraft seit Dez. 1999
Mindestflächen-Angaben für neue Käfigsysteme oder wenn vorhandene ersetzt werden.
Übergangsfristen bis Dez. 2010!
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am 03.11.2006 dem Entwurf einer Pelztierhaltungsverordnung
mit breiter Mehrheit zugestimmt. Ein Antrag von Rheinland-
Pfalz auf kürzere Übergangsfristen (bisher 10 Jahre) wurde jedoch ebenso abgelehnt
wie ein Antrag Hessens, den Tieren größere Flächen bereitzustellen.
2004: Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung humaner Fangnormen für
bestimmte Tierarten
EU will die Vereinbarungen mit den USA; Kanada und Russland zur „humanen Fallenjagd“
in EU-Recht umsetzen.
Fristen: erst ab 2009 müssen die Fallen den Normen entsprechen
erst ab 2012 müssen die Fangmethoden den Normen entsprechen
Die vorgeschlagenen Normen entsprechen jedoch den in Nordamerika und Russland
geltenden Regeln und nehmen einen hohen Leidensgrad der Tiere in Kauf.
Unter „human“ ist der Todeseintritt binnen 30 sec. zu verstehen, hier wird jedoch ein
mindestens 5 minütiger Todeskampf in Kauf genommen, viele Fragen bleiben ungeklärt.
Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine sehr kritische, ablehnende
Stellungnahme (sehr im Sinn der Tierschützer) dazu abgegeben (Dez. 2004)
2006: Vorschlag für eine Verordnung zum Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle
Am 20.11.2006 wurde der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr
von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in
die bzw. aus der Gemeinschaft, angenommen.
Die Verordnung könnte am 1.Januar 2008 in Kraft treten.
- 9 -
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Gutachten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) von 1996 über die Mindestanforderungen zur Haltung
von Säugetieren:
Ein Nerz im Zoo braucht eine Mindestfläche von 6 qm.
Sollte auch der Farmnerz ein Säugetier sein ?!?
Wenn Pelztierfarmen keine landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen sind, sollte für Pelzfarmtiere doch
dieses Gutachten über die Mindestanforderungen zur Haltung beachtet werden!!!!
Tierschutzgesetz (TierSchG) vom Juni 1998 §11
„Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere außer landwirtschaftlichen Nutztieren züchten oder
halten will, braucht eine Erlaubnis.“
2002: Tierschutz im Grundgesetz der BRD verankert
2003: Verordnungsentwurf „HALTEN VON PELZTIEREN“ des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zur Aufnahme
in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 2002
nach längerem Diskussionsweg erst am 02.07.2005 von rot-grüner Mehrheit im Bundestag
beschlossen und zur Abstimmung für den 08.07.05 dem Bundesrat vorgelegt.
Auf Antrag der CDU/CSU wurde der Termin wegen nicht erkennbarer Dringlichkeit
auf den 23.09.05 verschoben.
Am 05.09.05 beschließt der Agrarausschuss des Bundesrates auf Antrag vondie Beratungen zur Pelztierhaltungs-Verordnung zu verschieben bis nähere
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (alles CDU-regierte
Länder)
Infos
- über den Stand der wissenschaftlichen Forschungen zur Größe/Strukturierung
der Haltungseinrichtungen für Nerze und zum Schwimmbecken für Nerze und
- die Rechtslage und Stand der Haltungsanforderungen in den anderen EULändern
vorliegen
Das Bundesratsplenum schließt sich am 23.09.05 dieser Haltung an.
Ein Zeitpunkt wann über die Verordnung erneut beraten wird, wird nicht festgelegt.
Das qualvolle Leben und Sterben der Pelzfarmtiere in Deutschland geht weiter,
weil der Bundesrat die Verordnung, die im Grunde seit 1999 fällig ist, nicht mehr auf
der Tagesordnung hat
Dezember 2006: die Nutztierhaltungsverordnung für das „HALTEN VON
PELZTIEREN“ tritt endlich in Kraft
- Hoffentlich das „Aus“ für Farmbetriebe, da die in der Verordnung vorgeschriebenen
Mindestgrößen für die einigermaßen artgerechte Tierhaltung unwirtschaftlich
wird
- leider sind Übergangsfristen vorgesehen: ist der Betrieb älter als 8 Jahre, darf er
noch 5 Jahre so weiter betrieben werden, ist er jünger als 8 Jahre, darf er sogar
noch 10,5 Jahre so weiter laufen
- 10 -
BUNDESLÄNDER (BRD)
Erlasse zur Pelztierzucht
1996 Hessen
1999 Nordrhein-Westfalen
2001 Bayern
2001 Schleswig-Holstein:
Ein Landrat aus dem Kreis Stormarn hat diesen Erlass tatsächlich umgesetzt und
von einem Pelz“farmer“ die Beantragung der Genehmigung nach §11 TierSchG verlangt
(Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere außer landwirtschaftliche Nutztiere züchten
oder halten will, braucht eine Erlaubnis). Der „Farmer“ klagt dagegen. Der Prozess
geht bis zum Oberverwaltungsgericht OVG, das ein endgültiges, nicht revisionsfähiges
Urteil erlässt:
BverwG 3C 7.04 vom Dez 2004:
„Pelztierfarmen sind keine landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen.“
Da der Betreiber sich geweigert hat eine Genehmigung zu beantragen (die an den
durch den Erlass geforderten Mindestbedingungen gescheitert wäre), muss er seinen
Betrieb schließen.
Dummerweise wird der Erlass in allen anderen Kreisen (alle CDU-regiert) von den
Landräten nicht umgesetzt, d.h. die Kreisveterinärbehörden erhalten keine verbindlichen
Anordnungen, wie sie in Bezug auf Pelztierfarmen vorzugehen haben.
Erlass
im Verwaltungsrecht eine Verwaltungsanordnung
oder Verwaltungsvorschrift eines Ministeriums,
die an eine bestimmte oder alle nach geordneten
Behörden gerichtet und dort verbindlich ist
- 11 -
über Normen für humane Fangmethoden
FALLENJAGD
FALLENJAGD:
1997: Internationales Übereinkommen
zwischen der EG und Kanada und der Russischen Föderation
über Normen für humane
1998: 98/487/EG Internationales Übereinkommen
Fangmethoden zwischen der EG und den USA
Wesentliche Ziele der Rahmenübereinkommen sind
• Möglichkeiten schaffen, dass Länder, die das Tellereisen nicht verbieten,
dennoch ihre Pelze in die EU einführen können
• die Festlegung von Normen für humane Fangmethoden
• die Festlegung von technischen Vorschriften für die Prüfung von Fangmethoden
• die Zertifizierung von Fallen zum Fang bestimmter Tierarten
Seit dieser Zeit Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Fallenjagd.
Vor 10 Jahren noch ca. 4 Mio. Pelze aus Wildfängen aus Nordamerika
heute noch ca. 1 Mio. bei 60 % Preisverfall
SCHMERZEN DURCH FALLENJAGD:
• Fleischwunden, Knochenbrüchen, Prellungen
• Zähne bis auf die Kieferknochen abgewetzt durch Befreiungsversuche
• ¼ entkommt durch Abbeißen der Extremitäten, stirbt dann meistens dennoch
am Blutverlust
• Kontrollzeiten der Fallen, je nach staatl. Vorschriften (falls überhaupt vorhanden):
24 h bis 1 Woche
Fallentypen
von links nach rechts: Tellereisen, Drahtbügelfalle (= Conibearfalle, eine sog. Totschlagfalle), Schlinge
- 12 -
Erlaubt sind nach wie vor:
• Tellereisen in der EU seit 1995 verboten, in Kanada, Teilen der USA
und Russland noch erlaubt
• gepolsterte Tellereisen
• Conibearfalle auch in Deutschland benutzt, soll durch Genickbruch töten,
Feldstudien haben gezeigt, ca. 85 % der gefangenen Tiere sterben nicht
sofort (Bügel schlägt um Körper oder Körperteil statt Genick)
• Unterwassertellereisen, die das Tier so lange im Wasser festhalten bis es ertrunken
ist (für Biber ca. 9 Minuten Todeskampf)
• Totschlagfallen (bzw. Reusenfallen) gelten als „human“, obwohl auch hier
ein 5 minütiger Todeskampf folgt
• Schlingenfalle (in Deutschland verboten), langsamer Tod durch allmähliches
Erdrosseln
• Lebendfallen, psychische Belastung durch Freiheitsentzug, massivste
Verletzungen bei Befreiungsversuchen, Tod durch Erschlagen oder Erschießen
oder…..
Tellereisen
• in Kanada, Russland und den meisten Staaten der USA wird der Großteil der
Tiere damit gefangen.
• die meisten Felle aus dem Fallenfang, die in den Pelzhandel gelangen, stammen
aus diesen Ländern.
• seit 1995 EU-weit und auch in einigen Staaten der USA ist das Tellereisen
aufgrund seiner Grausamkeit verboten.
• bei den Fallenstellern sehr beliebt, weil das Fell der Tiere beim Zusammenschlagen
der Bügel kaum beschädigt wird.
• die früher ausschließlich aus Stahl bestehenden Zähne und Bügel der Fallen,
werden seit einiger Zeit gepolstert und gummiert und als "humane Falle" verkauft.
• die Tiere, die in dieser Zeit nicht verdursten, verhungern, verbluten oder erfrieren
und vom Fallensteller lebendig vorgefunden werden, werden nun von diesem
getötet (erwürgt, erschlagen, erstochen, erschossen….)
Versuchslabor für Tierfallen im Umweltforschungszentrum der Provinz Alberta
in Kanada:
Hier sollen „humane Fallen“ entwickelt werden.
Die kanadische Regierung hat zusammen mit der kanadischen Pelzindustrie in den
vergangenen 10 Jahren mehr als 15 Mio. $ in die Entwicklung humaner Fallen investiert.
PELZTIERZUCHT in Nordamerika
lt. Deutschem Pelzinstitut DPI:
2,8 Mio. Nerze in nordamerikanischen Farmen
- 13 -
PELZBEZEICHNUNGEN
Persianerfelle aus Afghanistan (zu einem hohen ProzentsatzFichtenmarderFell oder Leder vom Hund natürlich gekraustes Ersthaar.Fell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundStreifenhörnchenBiberFell oder Leder vom Hund (selten gebrauchter Begriff)EichhörnchenFell von früh geborenen (oder per Kaiserschnitt entnommenen)Karakul undBreitschwanz Persianerfelle aus UdSSRFell oder Leder vom HundKaninchenMarderhundFell oder Leder vom HundFell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundKaninchenEichhörnchenundidentische Begriffe für einen Marderhund, der vorwiegendSchneehaseKorea = Gae bedeutet Hund auf koreanischFell von der KatzeChina = Goupee bedeutet Hund auf chinesischFell von der KatzeFell von der KatzeBisamratteMarderartMarderhundKaninchenFell oder Leder vom Hund
Afghan Karakul
naturgrau)
Amerikanischer Zobel
Asian Jackal
Asian wolf
Asiatic raccoon
Asiatischer Waschbär
Barunduk oder Burunduk
Beaver Royal
Bio-Wolf
Blacktail
Breitschwanz
Lämmern des Karakulschafes
Buhkara
Bukhara
China wolf
Chinchillette
Chinesischer Waschbär
Corsac fox
Cypernkatze
Dog skin plasters
Dogaskin
Dogue de Chine
Erminette
Feh
Finn-Racoon
Seefuchs
in Finnland vorkommt.
Foxaline
Gaewolf
Genotte
Goupee
Goyangi
Housecat
Hudson Seal
Iltis
Japanischer Waschbär
Kanin
Kou pi
- 14 -
Fell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell von der KatzeFell von der KatzeFell von der KatzeMurmeltierNerz (Marderart)Fell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell von der KatzeBisamratteSumpfbiberFell von 2-5 Tage alten Lämmern des KarakulschafesFell oder Leder vom HundWaschbärBisamratteZuchtform des MarderhundesMarderhundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundMarderhundidentische Begriffe für einen Marderhund, der vorwiegendRussland, insbesondere Mandschurei = Sobaki bedeutetEichhörnchenFell von 1 Tag alten Lämmern des Karakulschafes (FelleEichhörnchenMarderartFell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundKoalabärBambusratteBambusratteMarderartHamster
Lipi
Loup d’Asie
Lyrenkatze
Maopee
Maopi
Marmota
Mink
Mountain Cat
Mountain Goat skin
Moupi
Musk Rat
Nutria
Persianer
Pommernwolf
Raccoon
River Mink
Russian raccoon
Russischer Waschbär
Sakhon Nakhon lamb skin
Sakon Makhon lamb
Seefuchs
Seefuchs und
Finn-Racoon
in Finnland vorkommt.
Sobaki oder Sobaski
Hund auf Russisch
Sobalsky
Swakara
aus dem südwestlichen Afrika, vor allem Namibia)
Telentka oder Teleutka
Wiesel
Wild Cat
Wildhund
Wolf of Asia
Wolf von Asien
Wombat
Zabul
Zapok
Zobel
Zobelkanin
- 15 -
Fell des Karakulschafes aus den Steppen Russlands, AfghanistansWenige Tage alte Lämmer.Ungeschorenes, natürlich gekraustes ErsthaarVon chinesischen Lämmern mit glattem bis leicht gelocktemAus dem Hochland von Peru und Chile mit glatt gekämmtemFrühgeborene Persianer aus Russland und Afghanistanübrigen Lammfelle
Hundepelz
Die Felle werden auf dem Weltmarkt unter den Namen gehandelt, die ihrer regionalen
Herkunft entsprechen und jeweils das Wort „Hund“ in der Landessprache
enthalten.
Lammfelle:
Persianer:
und Südafrikas.
Babylammfelle:
Curlylamm:
Chekiang:
Ersthaar.
Corderitos:
Ersthaar.
Breitschwanz:
Die
sind Nebenprodukte der Schlachthäuser und stammen von 3-7 Monate alten Tieren,
welche aber immer noch das Erstlingshaar besitzen
- 16 -
GUTE NACHRICHTEN
„pelzfreie“ Kaufhäuser:
Otto-Versand seit 2001
Karstadt seit 2002
C&A seit 2003
Zara/Inditex seit 2004
Die jahrelangen ausdauernden Aktionen von Tierschutz- und Tierrechtsgruppen haben
dazu geführt, dass ab 2007 folgende großen Kaufhäuser aus dem Pelzverkauf
(inklusive Pelzverzierungen an Krägen, Manschetten, Taschen, Schals etc) ausgestiegen
sind:
Sinn& Leffers
Peek & Cloppenburg
Appelrath-Cüpper
Pohland
Galeria Kaufhof
Modeversender Atelier Goldner Schnitt
ADLER-Moden
WEITERE INFORMATIONEN
Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI)
Die Offensive ist ein Netzwerk aus verschiedensten Tierrechtsgruppen (zu denen auch die
„Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar e.V.“ zählen) sowie Einzelpersonen,
die sich für eine Beendigung des Pelzhandels einsetzen.
Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Pelzindustrie (bzw. den Pelzhandel) in all ihren Erscheinungsformen
- Pelztierzucht, Pelztierfang, Pelzverarbeitung/Kürschnerhandwerk, Pelzverkauf
- und somit die Gefangenhaltung von Tieren, Gewalt gegen Tiere und Ermordung
von Tieren für die Pelzindustrie zu beenden.
Für weitere Informationen: www.offensive-gegen-die-pelzindustrie.org
----------------------------- Original Message -------------------------------
From: hartig@arcor.de">
dhartig@arcor.de
Sent: Saturday, November 24, 2007 1:21 AM
Subject: The Cruel Reality of Fur Farming in the Czech Republic
The Cruel Reality of Fur Farming in the Czech Republic
Today Auckland Animal Action anonymously received the following photographs.
These disturbing images have been taken on fox and mink factory farms
in the Czech Republic